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BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 17.83 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Ablehnungbescheids - Anspruch auf Ermäßigung der regelmäßigen Arbeitszeit zur Betreuung eines Sohnes - Wegfall des Feststellungsinteresse mit Volljährigkeit des Sohns bzw. Versetzung des Klägers in den Ruhestand
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 13.05.1981 - 1 K 1/81
- VGH Baden-Württemberg, 24.08.1982 - 4 S 1542/81
- BVerwG, 28.01.1983 - 2 B 203.82
- BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 17.83
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 23.10.1980 - 2 A 4.78
Dienstunfähigkeit des Beamten - Dienstverrichtung - Dienstärztliche Untersuchung
Auszug aus BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 17.83
Insoweit scheidet ein Rehabilitierungsinteresse (vgl. dazu u.a. Urteile vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 A 4.78 - [Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 14 = DVBl. 1981, 502] und vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - [Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 21 = ZBR 1983, 205]) von vornherein aus, weil die auf dienstliche Gründe gestützte Ablehnung des Antrages auf Ermäßigung der regelmäßigen Arbeitszeit auch dann, wenn sie mit der Rechtslage nicht vereinbar gewesen sein sollte - was der Senat in seinem die Revision zulassenden Beschluß für rechtsgrundsätzlich klärungsbedürftig erachtet hat -, keine berufliche oder persönliche Diskriminierung des Klägers enthielt. - BVerfG, 08.12.1982 - 2 BvL 12/79
Heilfürsorgeansprüche der Soldaten
Auszug aus BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 17.83
Insoweit scheidet ein Rehabilitierungsinteresse (vgl. dazu u.a. Urteile vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 A 4.78 - [Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 14 = DVBl. 1981, 502] und vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - [Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 21 = ZBR 1983, 205]) von vornherein aus, weil die auf dienstliche Gründe gestützte Ablehnung des Antrages auf Ermäßigung der regelmäßigen Arbeitszeit auch dann, wenn sie mit der Rechtslage nicht vereinbar gewesen sein sollte - was der Senat in seinem die Revision zulassenden Beschluß für rechtsgrundsätzlich klärungsbedürftig erachtet hat -, keine berufliche oder persönliche Diskriminierung des Klägers enthielt. - BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 33.79
Dienstliche Beurteilung - Feststellung der Rechtswidrigkeit - Eintritt in …
Auszug aus BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 17.83
Insoweit scheidet ein Rehabilitierungsinteresse (vgl. dazu u.a. Urteile vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 A 4.78 - [Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 14 = DVBl. 1981, 502] und vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - [Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 21 = ZBR 1983, 205]) von vornherein aus, weil die auf dienstliche Gründe gestützte Ablehnung des Antrages auf Ermäßigung der regelmäßigen Arbeitszeit auch dann, wenn sie mit der Rechtslage nicht vereinbar gewesen sein sollte - was der Senat in seinem die Revision zulassenden Beschluß für rechtsgrundsätzlich klärungsbedürftig erachtet hat -, keine berufliche oder persönliche Diskriminierung des Klägers enthielt.