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   BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 17.83   

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https://dejure.org/1985,7841
BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 17.83 (https://dejure.org/1985,7841)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.1985 - 2 C 17.83 (https://dejure.org/1985,7841)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 1985 - 2 C 17.83 (https://dejure.org/1985,7841)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Ablehnungbescheids - Anspruch auf Ermäßigung der regelmäßigen Arbeitszeit zur Betreuung eines Sohnes - Wegfall des Feststellungsinteresse mit Volljährigkeit des Sohns bzw. Versetzung des Klägers in den Ruhestand

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 A 4.78

    Dienstunfähigkeit des Beamten - Dienstverrichtung - Dienstärztliche Untersuchung

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 17.83
    Insoweit scheidet ein Rehabilitierungsinteresse (vgl. dazu u.a. Urteile vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 A 4.78 - [Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 14 = DVBl. 1981, 502] und vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - [Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 21 = ZBR 1983, 205]) von vornherein aus, weil die auf dienstliche Gründe gestützte Ablehnung des Antrages auf Ermäßigung der regelmäßigen Arbeitszeit auch dann, wenn sie mit der Rechtslage nicht vereinbar gewesen sein sollte - was der Senat in seinem die Revision zulassenden Beschluß für rechtsgrundsätzlich klärungsbedürftig erachtet hat -, keine berufliche oder persönliche Diskriminierung des Klägers enthielt.
  • BVerfG, 08.12.1982 - 2 BvL 12/79

    Heilfürsorgeansprüche der Soldaten

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 17.83
    Insoweit scheidet ein Rehabilitierungsinteresse (vgl. dazu u.a. Urteile vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 A 4.78 - [Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 14 = DVBl. 1981, 502] und vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - [Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 21 = ZBR 1983, 205]) von vornherein aus, weil die auf dienstliche Gründe gestützte Ablehnung des Antrages auf Ermäßigung der regelmäßigen Arbeitszeit auch dann, wenn sie mit der Rechtslage nicht vereinbar gewesen sein sollte - was der Senat in seinem die Revision zulassenden Beschluß für rechtsgrundsätzlich klärungsbedürftig erachtet hat -, keine berufliche oder persönliche Diskriminierung des Klägers enthielt.
  • BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 33.79

    Dienstliche Beurteilung - Feststellung der Rechtswidrigkeit - Eintritt in

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 17.83
    Insoweit scheidet ein Rehabilitierungsinteresse (vgl. dazu u.a. Urteile vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 A 4.78 - [Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 14 = DVBl. 1981, 502] und vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - [Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 21 = ZBR 1983, 205]) von vornherein aus, weil die auf dienstliche Gründe gestützte Ablehnung des Antrages auf Ermäßigung der regelmäßigen Arbeitszeit auch dann, wenn sie mit der Rechtslage nicht vereinbar gewesen sein sollte - was der Senat in seinem die Revision zulassenden Beschluß für rechtsgrundsätzlich klärungsbedürftig erachtet hat -, keine berufliche oder persönliche Diskriminierung des Klägers enthielt.
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